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| Staatsräson | Dt. Selbstverst. | | | Staatsräson | Dt. Selbstverst. | | ||
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Obwohl immer wieder Merkel zitiert wird mit "Teil der deutschen Staatsräson" herrscht anscheinend gelegentlich auch Unklarheit über den anderen, ''primären'' Teil der deutschen Staatsräson. Dabei ist er gleich am Ende von 1 (1) benannt: "[...] '''ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt'''". Der Staat muss seine Bürger schützen. | |||
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GG, Artikel 1 | GG, Artikel 1 | ||
(1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar.''' Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | (1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar.''' Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | ||
(2) Das Deutsche Volk<!-- | (2) Das Deutsche Volk<!--Wohlgemerkt die Bevölkerung, nicht der Staat, ergo Bürgerpflicht. Damit ''zielt'' das GG insgesamt auf die Gesellschaft (als Staat) und das Individuum (als Bürger).--> bekennt sich darum zu '''unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft''', des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. | ||
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. | ||
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