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Talk:Restless Souls/Summary: Difference between revisions

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Wer das deutsche Selbstverständnis und die Staatsräson nicht umfänglich akzeptiert, kann nicht die Staatsbürgerschaft erhalten.
Wer das deutsche Selbstverständnis und die Staatsräson nicht umfänglich akzeptiert, kann nicht die Staatsbürgerschaft erhalten.
 
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  |        Universelle Rechte (GG)        |
  |        Universelle Rechte (GG)        |
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  GG, Artikel 1
  GG, Artikel 1
  (1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar.''' Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  (1) '''Die Würde des Menschen ist unantastbar.''' Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu '''unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft''', des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  (2) Das Deutsche Volk<!--wohlgemerkt die Bevölkerung, nicht der Staat, ergo Bürgerpflicht--> bekennt sich darum zu '''unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft''', des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
"Unsere Demokratie unterscheidet nicht nach Herkunft, Erfahrung und Religion. Jeder, der hier lebt, muss Auschwitz kennen und die Verantwortung begreifen, die daraus für unser Land erwächst. Der Schutz jüdischen Lebens ist Staatsaufgabe, aber er ist auch Bürgerpflicht." - [https://www.stern.de/panorama/video-steinmeier--schutz-juedischen-lebens-ist-staatsaufgabe-und-buergerpflicht-33935196.html Steinmeier]
Der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland kann aus Artikel 1 und 3 (dem Antidiskriminierungsartikel) abgeleitet werden. (Die Aufgabe ist ''inklusive''.)
GG, Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) '''Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.''' Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


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